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Schengen-Visum Reiseversicherung Anforderungen 2026 - Artikel 15 Konformitätsleitfaden
Reise
12 Min. LesezeitUpdated Januar 2026

Schengen-Visum Reiseversicherung Anforderungen (2026)

Maya Kallio & Marco Elsinger
Maya Kallio & Marco ElsingerLizenzierte Versicherungsagenten · DGSFP

Die Artikel-15-Checkliste: EUR 30.000 Minimum, Rückführung, Gebietsvalidität und was Botschaften tatsächlich prüfen

Kurze Zusammenfassung

Für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung, die Artikel 15 des EU-Visakodex erfüllt. Das bedeutet: 30.000 € Mindestdeckung, Rückführung enthalten, gültig in allen Schengen-Mitgliedstaaten, Deckung des gesamten Aufenthalts. Ihre Bescheinigung muss diese Details klar ausweisen—vage Formulierungen führen zu Ablehnungen.

  • 30.000 € Mindestdeckung (Artikel-15-Anforderung)
  • Muss Rückführung + Notfall-Krankenhausbehandlung abdecken
  • Gültig im gesamten Schengen-Gebiet (alle Mitgliedstaaten)
  • Daten müssen den gesamten geplanten Aufenthalt abdecken
  • Bescheinigung muss Deckungssumme klar ausweisen
  • Versicherung VOR Visumantrag kaufen

Zweck dieses Leitfadens

Diese Seite behandelt nur die Schengen-Visum-Versicherungsanforderung (Typ C / Kurzaufenthalt). Es ist kein allgemeiner Spanien-Leitfaden und kein Bescheinigungs-Tutorial.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, was Botschaften tatsächlich prüfen, wenn sie Ihre Reiseversicherung für einen Schengen-Visumantrag überprüfen.

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Was ist "Schengen-Visum-Versicherung" (wirklich)?

Für ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum verlangen Botschaften Reisekrankenversicherung, die die Regeln in Artikel 15 des EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) erfüllt.

Das bedeutet, die Versicherung muss bestimmte medizinische/Rückführungsrisiken abdecken und Mindestanforderungen erfüllen.

Gesetzliche Anforderungen nach Artikel 15

Rückführung aus medizinischen Gründen

Transport zurück ins Heimatland für medizinische Behandlung

Dringende medizinische Versorgung

Sofortige medizinische Versorgung und Notfallbehandlung

Notfall-Krankenhausbehandlung

Krankenhausaufenthalt bei akuten Erkrankungen

Kosten im Todesfall

Überführung der sterblichen Überreste falls zutreffend

Mindestens 30.000 € Deckung

Das bekannte gesetzliche Minimum

Gültig im gesamten Schengen-Raum

Alle Mitgliedstaaten, nicht nur ein Land

Deckt gesamten geplanten Aufenthalt/Transit

Daten exakt passend zu Ihrer Reiseroute

Versicherer in einem Mitgliedstaat einklagbar

Police innerhalb der EU durchsetzbar

Bescheinigungs-Checkliste für Botschaften

Ihre Versicherungsbescheinigung (das PDF, das Sie bei der Botschaft einreichen) muss diese Elemente klar ausweisen:

Ihr vollständiger Name (exakt wie im Reisepass)
Policennummer
Deckungssumme ≥ 30.000 €
Gültigkeitsdaten für die gesamte Reise
Territoriale Gültigkeit: Schengen / Mitgliedstaaten
Notfallmedizinische Versorgung + Krankenhausaufenthalt
Medizinische Rückführung ausdrücklich erwähnt
Überführung der sterblichen Überreste / Todesfalldeckung
Name und Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft
Notfall-Assistance-Telefonnummer

Pro-Tipp

Lassen Sie die Bescheinigung auf Englisch oder in der Landessprache des Konsulats ausstellen, bei dem Sie den Antrag stellen. Eine Bescheinigung auf Finnisch bei der spanischen Botschaft kann zu unnötigen Fragen führen.

Häufige Ablehnungsgründe

Versicherungsbezogene Visum-Ablehnungen sind vermeidbar. Hier sind die häufigsten Gründe, warum Anträge wegen Versicherungsproblemen abgelehnt werden:

  • Deckung unter 30.000 € (oder nicht klar auf der Bescheinigung ausgewiesen)
  • Bescheinigung erwähnt Rückführung oder Notfall-Krankenhausbehandlung nicht
  • Gebiet sagt 'Europa' aber nicht 'Schengen / Mitgliedstaaten'
  • Daten decken nicht die vollständige Reiseroute ab (oder stimmen nicht mit Flug-/Hoteldaten überein)
  • Antragsteller für Mehrfacheinreise-Visum legt keinen Nachweis für die erste Reise vor
  • Versicherer/Bescheinigung sieht inoffiziell oder nicht verifizierbar aus (keine Policennummer, keine Kontakte)
  • Name stimmt nicht exakt mit Reisepassschreibweise überein
  • Bescheinigung ist in falscher Sprache ohne Übersetzung

Bereit für Ihr Schengen-Visum?

Lassen Sie uns Ihnen helfen, die richtige Schengen-konforme Reiseversicherung zu finden—mit einer Bescheinigung, die Botschaften akzeptieren.

expatinsurances.es licensed insurance team
DGSFP Lizenziert

Von Experten geprüft

Geschrieben und überprüft von den lizenzierten Versicherungsagenten Maya Kallio und Marco Elsinger, die seit 2012 über 15.000 Expats in Spanien geholfen haben.

Maya Kallio

Lizenzierte Versicherungsagentin

Seit 2012

Marco Elsinger

Lizenzierter Versicherungsagent

10+ Jahre

Sprachen: Englisch, Finnisch, Spanisch, Deutsch, Schwedisch

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie sich diese Antworten an oder kontaktieren Sie uns.

Was verlangt Artikel 15 des EU-Visakodex genau?

Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 verlangt eine Reisekrankenversicherung, die folgendes abdeckt: Kosten für medizinische Rückführung, dringende medizinische Versorgung und/oder Notfall-Krankenhausbehandlung, und Kosten im Todesfall (Überführung der sterblichen Überreste). Die Deckung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein, den gesamten Aufenthalt/Transit abdecken und mindestens 30.000 € betragen.

Was bedeutet die Mindestdeckung von 30.000 EUR?

Die bekannte 30.000-€-Anforderung bedeutet, dass Ihre Versicherungsbescheinigung mindestens 30.000 € medizinische Deckung klar ausweisen muss. Dies deckt dringende medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung ab. Manche Konsulate verlangen höhere Beträge, aber 30.000 € ist das gesetzliche Minimum nach Artikel 15. Wenn Ihre Bescheinigung diesen Betrag nicht klar ausweist, kann sie abgelehnt werden.

Was bedeutet 'Rückführung' im Schengen-Visum-Kontext?

Rückführung bedeutet hier: (1) Medizinische Rückführung—Transport zurück in Ihr Heimatland aus medizinischen Gründen, wenn Sie vor Ort nicht behandelt werden können oder fortlaufende Pflege benötigen; (2) Überführung der sterblichen Überreste—Kosten für die Rückführung Ihres Körpers in Ihr Heimatland im Todesfall. Beides sollte ausdrücklich auf Ihrer Versicherungsbescheinigung erwähnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Mehrfacheinreise-Visum-Versicherung?

Für Einzeleinreise-Visa benötigen Sie eine Versicherung, die Ihren gesamten geplanten Aufenthalt abdeckt. Für Mehrfacheinreise-Visa müssen Sie bei der Antragstellung einen Versicherungsnachweis für die erste geplante Reise vorlegen und eine Erklärung unterschreiben, dass Sie für alle weiteren Reisen während der Visumsgültigkeit eine gültige Versicherung haben werden.

In welchem Schengen-Land sollte ich mein Visum beantragen?

Beantragen Sie beim Konsulat: (1) Des Landes, in dem Sie die längste Zeit verbringen, ODER (2) Bei gleicher Zeit in mehreren Ländern, des ersten Landes, das Sie betreten. Dies ist für die Versicherung relevant, da manche Konsulate leicht unterschiedliche Dokumentenpräsentations-Präferenzen haben (Sprache, Format usw.), obwohl die Kernversicherungsanforderungen in allen Schengen-Staaten gleich sind.

Was ist, wenn meine Versicherungsbescheinigung nicht ausdrücklich 'Schengen' sagt?

Die Bescheinigung sollte klar angeben, dass sie 'Schengen-Raum', 'alle Schengen-Mitgliedstaaten', 'EU/EWR-Gebiet' oder ähnliche Formulierungen abdeckt. Wenn nur 'Europa' ohne Erwähnung von Schengen/Mitgliedstaaten steht, riskieren Sie eine Ablehnung. Fordern Sie bei Bedarf ein individuelles Schreiben von Ihrem Versicherer mit ausdrücklicher Schengen-Formulierung an.

Kann ich EHIC/GHIC anstelle einer Reiseversicherung für ein Schengen-Visum verwenden?

Nein. EHIC/GHIC deckt nur den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung für EU/EWR-Bürger ab—es ist keine Reisekrankenversicherung. Sie deckt keine Rückführung, keine Privatversorgung und erfüllt nicht die Mindestanforderung von 30.000 €. Sie benötigen eine separate Reiseversicherung, die die Artikel-15-Anforderungen erfüllt, unabhängig von Ihrem EHIC/GHIC-Status.

Was ist, wenn mein Schengen-Visumantrag wegen Versicherungsproblemen abgelehnt wird?

Versicherungsbezogene Ablehnungen geschehen meist wegen: Deckung unter 30.000 € (oder nicht klar ausgewiesen), fehlende Rückführungs- oder Notfall-Krankenhausbehandlungs-Formulierung, Gebiet sagt 'Europa' statt 'Schengen/Mitgliedstaaten', Daten stimmen nicht mit Ihrer Reiseroute überein, oder die Bescheinigung sieht inoffiziell oder nicht verifizierbar aus. Beheben Sie das Dokumentationsproblem und beantragen Sie erneut mit einer konformen Police und ordnungsgemäß formatierter Bescheinigung.

Wann sollte ich die Schengen-Reiseversicherung kaufen—vor oder nach der Visumsgenehmigung?

Sie müssen die Versicherung VOR der Visumantragstellung kaufen—die Bescheinigung ist Teil Ihrer Antragsunterlagen erforderlich. Das bedeutet, Sie zahlen für die Versicherung, bevor Sie wissen, ob Sie genehmigt werden. Die meisten Policen bieten Erstattungen bei Visumablehnung, aber bestätigen Sie dies vor dem Kauf.

Gilt die Schengen-Visumversicherung für nationale Langzeitvisa (Typ D)?

Nein. Dieser Leitfaden behandelt Kurzaufenthalts-Schengen-Visa (Typ C, bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum). Nationale Langzeitvisa (Typ D) haben andere Anforderungen—oft eine lokale/Langzeit-Krankenversicherung aus dem Zielland statt Reiseversicherung. Gehen Sie nicht davon aus, dass Kurzaufenthalts-Schengen-Versicherung für Langzeitanträge funktioniert.

Kann ich meine Schengen-Reiseversicherung nach der Ankunft verlängern?

Manche Policen erlauben Verlängerungen während der Reise, aber das hängt vom Versicherer ab. Für Visumszwecke muss Ihre ursprüngliche Bescheinigung Ihren gesamten beabsichtigten Aufenthalt abdecken, wie in Ihrem Antrag angegeben. Wenn sich Ihre Pläne nach der Ankunft ändern, kontaktieren Sie Ihren Versicherer wegen Verlängerungen—aber Visumsverlängerungen sind ein separates Verfahren mit eigenen Versicherungsanforderungen.

Was ist, wenn mein Visum abgelehnt wird—kann ich eine Versicherungserstattung bekommen?

Viele Schengen-konforme Policen bieten Erstattungen bei Visumablehnung. Prüfen Sie dies vor dem Kauf—es sollte in den Policenbedingungen oder Stornierungsbedingungen stehen. Sie müssen in der Regel den Visumablehnungsbescheid als Nachweis vorlegen. Manche Policen haben nicht erstattungsfähige Teile oder Verwaltungsgebühren.

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Wenn Sie bereit sind, vergleichen Sie echte Versicherungsoptionen in Spanien und fordern Sie ein persönliches Angebot auf Deutsch an.

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